Fernkurs

Fernkurs ist ein verbraucherschutzrechtlich eindeutig definierter Begriff: Laut Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 handelt es sich beim "Fernkurs" um die "Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen." Fernkurse können also durchaus Präsenzseminare umfassen, doch der überwiegende Teil des Lernstoffs wird laut Definition - und im Gegensatz zum Direktunterricht - räumlich getrennt vom Lehrer, also individuell und unter freier Zeiteinteilung, bearbeitet. Die pädagogische Begleitung und Lernerfolgskontrolle grenzt den Fernkurs wiederum vom Selbststudium ab.

Fernkurs Grundlagen

Im Rahmen des Fernunterrichts finden insbesondere folgende Elemente Verwendung: Der Zusammenhalt eines Fernkurses kann durch regelmäßige Treffen, Seminare und webbasierte Methoden des E-Learning gefördert werden.

Staatlicher Verbraucherschutz bei einem Fernkurs

In Deutschland unterliegen seit 1977 alle Fernkurse einer Zulassungspflicht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln entscheidet nach Antragstellung über die jeweilige Zulassung von Fernkursen, die der beruflichen oder allgemeinen Bildung dienen. Lediglich bei reinen Hobby-Kursen, die nur der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, ist keine staatliche Zulassung nötig. Zugelassene Fernkurse erhalten eine Zulassungsnummer, welche der Anbieter im Informationsmaterial sichtbar aufführen muss.

Bei der Überprüfung durch die ZFU wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Fernkurse so gestaltet sind, dass das angestrebte Lehrgangsziel erreichbar ist. Praxisbezug und Didaktik werden ebenso kontrolliert wie die Qualität der pädagogischen Betreuung und der Lernkontrollen. Weiterhin schützt die Überprüfung der Kursverträge und des Werbeverhaltens der registrierten Anbieter die Verbraucher vor Überraschungen nach Vertragsabschluss.

Fernkurs Marktentwicklung

Zur Zeit (Stichtag 1.9.2005) können Interessierte zwischen 2.097 staatlich zugelassenen Fernlehrgängen von 334 verschiedenen Anbietern wählen. 218 Fernlehrgänge wurden in 2004 neu zugelassen.

Seit 1983 wird einmal im Jahr die Fernunterrichtsstatistik vom Statistischen Bundesamt erhoben - eine freiwilligen Befragung der Anbieter von staatlich zugelassenen Fernlehrgängen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und mit Unterstützung des Forum DistancE-Learning.

Laut der jüngsten Fernunterrichtsstatistik haben 245.332 Menschen in Deutschland im Jahr 2004 einen Fernlehrgang belegt, 218.027 von ihnen privat finanziert in ihrer Freizeit neben dem Beruf. Weitere 27.305 Erwachsene "lernten fern" im Rahmen innerbetrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen. Die Nutzungszahlen unternehmensintern eingesetzter Fernlehrgänge haben sich damit im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht.

Ein Viertel der Fernkurs-Teilnehmer waren 2004 unter 25 Jahre alt. Knapp 40 Prozent von ihnen nutzten Fernkurse als zweiten Bildungsweg zum Schulabschluss. Weitere 17 Prozent belegten Fernlehrgänge im Bereich Wirtschaft und kaufmännische Praxis. Und 11 Prozent der unter 25-Jährigen bereiten sich per Fernunterricht auf eine Prüfung zum staatlich geprüften Betriebswirt, Techniker oder Übersetzer vor.

Auch die Zahl derer, die 2004 mit über 40 einen Fernlehrgang absolvierten, ist um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen: Mittlerweile sind ein Fünftel aller Fernkurs-Teilnehmer 40 Jahre und älter. 4,6 Prozent sind bereits über 50. 21 Prozent der über 40-Jährigen qualifizierten sich im wirtschaftlichen Bereich, knapp 19 Prozent belegten Lehrgänge zur kreativen Freizeitgestaltung und zu Gesundheitsthemen und rund 15 Prozent besserten mit Fernkursen ihre Sprachkenntnisse auf.

2004 waren knapp die Hälfte der Fernkurs-Teilnehmer in Deutschland Frauen; noch vor fünf Jahren betrug deren Anteil 43,5 Prozent, vor 15 Jahren nur 32 Prozent.

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